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.... ist das Hauptformular der Steuererklärung in Deutschland, das allgemeine Angaben zur Person und zu den Einkünften enthält.
Steuerfreigrenzen sind Beträge, bis zu denen Einkünfte oder Gewinne steuerfrei bleiben, d.h. sie unterliegen nicht der Besteuerung, solange sie diese festgelegte Grenze nicht überschreiten.
... sind Server in einem Blockchain-Netzwerk, die erweiterte Funktionen wie Instant-Transaktionen, erhöhte Privatsphäre und Netzwerk-Governance ermöglichen, indem sie eine Menge X an Coins hinterlegen und dafür belohnt werden.
... ist ein Prozess, bei dem Kryptowährungsbesitzer ihre Coins in einem Netzwerk hinterlegen, um Transaktionen zu validieren und dafür Belohnungen zu erhalten.
Seit 2025 erlaubt die EU-Richtlinie DAC8 dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Krypto-Konten intensiver zu kontrollieren. Dadurch erhält das deutsche Finanzamt direkten Zugriff auf Informationen zu Krypto-Vermögen und kann Unternehmen in diesem Bereich gezielt prüfen.
Nutzt du Kryptowährungen, um Waren oder Dienstleistungen zu bezahlen, gilt das steuerlich als privates Veräußerungsgeschäft.
Veräußern von Kryptowährungen: Erträge aus dem Verkauf von Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht.
Kryptos als Geschenk sind für dich als Empfänger steuerfrei. Für den Schenkenden kann jedoch eine Schenkungsteuer fällig werden, abhängig vom Wert der Kryptowährung und dem Verwandtschaftsgrad.
Forks entstehen, wenn sich eine Blockchain spaltet & du dadurch neue Kryptowährungen erhältst. Ein bekanntes Beispiel ist der Bitcoin-Fork, aus dem Bitcoin Cash hervorging.
In Deutschland sind Airdrops unter bestimmten Bedingungen steuerpflichtig. Wichtig dabei ist, ob der Empfänger eine Gegenleistung für den Erhalt erbracht hat oder nicht.
Airdrops, die ohne eine Gegenleistung erhalten werden, sind bei Erhalt steuerfrei. Dies ändert sich jedoch, wenn ein Leistungsaustausch stattfindet, wie zum Beispiel das Bereitstellen persönlicher Daten oder die aktive Bewerbung eines Projekts in sozialen Medien. In solchen Fällen betrachtet das Bundesfinanzministerium die Airdrops als steuerpflichtiges Einkommen.
Erlebst du Verluste, kannst du diese mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußergeschäften verrechnen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Verluste aus Transaktionen innerhalb der einjährigen Haltefrist stammen.
Du zahlst die Kapitalertragssteuer in Höhe von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer), unabhängig von deinem persönlichen Einkommenssteuersatz.
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