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    Private oder Gewerbliche Tätigkeit?

    Der Handel mit Kryptowährungen hat sich in den letzten Jahren zu einer beliebten Möglichkeit entwickelt, um in den Finanzmarkt zu investieren. Doch bei der Frage, ob die Gewinne aus dem Krypto-Handel in Deutschland als private Einkünfte oder als Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit versteuert werden müssen, gibt es einige Unklarheiten. Insbesondere bei professionellen Händlern oder regelmäßigen Tradern stellt sich oft die Frage: Ab wann gilt der Krypto-Handel als gewerblich? In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf die Kriterien, ab wann der Krypto-Handel in Deutschland als gewerbliche Tätigkeit eingestuft wird und welche steuerlichen Konsequenzen damit verbunden sind.
    Unternehmer

    Grundlagen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

    Im deutschen Steuerrecht wird zwischen verschiedenen Arten von Einkünften unterschieden, unter anderem zwischen Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) und Einkünften aus privaten Veräußergeschäften (§ 23 EStG). Die Unterscheidung ist entscheidend, da gewerbliche Einkünfte anders besteuert werden als private Einkünfte. Während private Veräußergeschäfte mit einer Freigrenze von 999 Euro und der einjährigen Spekulationsfrist steuerlich begünstigt werden, unterliegen gewerbliche Einkünfte der vollen Einkommensteuer und weiteren Abgaben.

     

    Die Grenze zwischen privater und gewerblicher Tätigkeit

    Ob der Handel mit Kryptowährungen als gewerblich gilt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier sind die wichtigsten Kriterien, die bei der Beurteilung eine Rolle spielen:

    a) Regelmäßigkeit der Tätigkeit

    Einer der wichtigsten Indikatoren, ob eine Tätigkeit als gewerblich gilt, ist die Regelmäßigkeit. Ein einmaliger oder gelegentlicher Kauf und Verkauf von Kryptowährungen, insbesondere wenn er lediglich zur privaten Vermögensverwaltung dient, fällt in der Regel unter die private Einkunftsquelle. Wenn jedoch eine Person regelmäßig handelt, etwa täglich oder wöchentlich, und dabei mit der Absicht handelt, einen Gewinn zu erzielen, kann dies auf eine gewerbliche Tätigkeit hinweisen.

    b) Erzielung von Gewinnabsicht

    Wenn der Handel mit Kryptowährungen nicht mehr nur gelegentlich aus persönlichen Interessen erfolgt, sondern mit der Absicht, Gewinne zu erzielen, wird dies ein wichtiger Hinweis auf eine gewerbliche Tätigkeit. Das Finanzamt könnte die Absicht zur Gewinnerzielung als entscheidend werten, wenn der Handel als primäre Einkommensquelle betrieben wird, anstatt als Nebentätigkeit zur privaten Vermögensbildung.

    c) Umfang der Transaktionen

    Je größer der Umfang der Transaktionen, desto wahrscheinlicher wird eine gewerbliche Einstufung. Wenn jemand regelmäßig große Summen in Kryptowährungen investiert und häufiger handelt, könnte dies auf eine gewerbliche Tätigkeit hinweisen. Eine bestimmte Schwelle an Transaktionszahlen oder Investitionshöhe existiert zwar nicht direkt, jedoch berücksichtigt das Finanzamt diese Faktoren als Indikatoren.

    d) Infrastruktur und Organisation

    Wenn der Handel mit Kryptowährungen nicht mehr im kleinen Rahmen erfolgt, sondern eine professionelle Struktur annimmt, etwa durch den Einsatz von Handelsalgorithmen, umfangreichen Analysen, oder das Betreiben von Handelsplattformen, spricht man von einer gewerblichen Tätigkeit. Auch das Anheuern von Mitarbeitern oder das Ausweiten auf mehrere Kryptos oder Märkte kann ein Hinweis auf eine gewerbliche Aktivität sein.

    e) Dauerhaftigkeit der Tätigkeit

    Im Gegensatz zu einer einmaligen oder kurzfristigen Spekulation ist eine dauerhafte Ausrichtung des Handels auf den Gewinn unter gewerblichen Gesichtspunkten zu betrachten. Wird das Krypto-Engagement über längere Zeit fortgeführt, kann dies als eine gewerbliche Tätigkeit gewertet werden.

     

    Kriterien für die gewerbliche Einstufung

    Zusammengefasst lassen sich folgende Merkmale als Hinweise auf eine gewerbliche Tätigkeit im Krypto-Handel heranziehen:

    • Regelmäßigkeit des Handels (z. B. tägliches oder wöchentliches Handeln).
    • Absicht, Gewinne zu erzielen, und dies als Hauptquelle der Einkünfte.
    • Großer Umfang der Transaktionen.
    • Nutzung von professioneller Infrastruktur wie Handelsplattformen oder automatisierten Systemen.
    • Dauerhafte und nachhaltige Handelstätigkeit.
    • Professionelles Mining.
    • Regelmäßiges Trading.
    • Betreibung eines Kryptounternehmens.

     

    Steuerliche Auswirkungen der gewerblichen Einstufung

    Wird der Handel mit Kryptowährungen als gewerblich eingestuft, hat dies erhebliche steuerliche Konsequenzen:

    • Einkommensteuer: Einkünfte aus gewerblichen Tätigkeiten unterliegen der regulären Einkommensteuer. Es gibt keine Freigrenze wie bei privaten Veräußergeschäften, sodass die gesamten Gewinne versteuert werden müssen.

    • Gewerbesteuer: Zusätzlich zur Einkommensteuer können gewerbliche Einkünfte auch der Gewerbesteuer unterliegen, wenn der Gewerbeertrag über dem Freibetrag von 24.500 Euro liegt.

    • Umsatzsteuer: Kryptowährungen gelten als Gegenstand des Handels. Je nachdem, ob der Handel als gewerblich angesehen wird, könnte auch eine Umsatzsteuerpflicht bestehen, vor allem wenn Kryptowährungen in Verbindung mit Dienstleistungen verkauft werden.

     

    Vermeidung der gewerblichen Einstufung

    Einige Krypto-Investoren möchten vermeiden, dass ihre Tätigkeit als gewerblich gilt, da dies zu höheren Steuern führen kann. Wenn jemand jedoch regelmäßig handelt, aber auf eine private Veräußertätigkeit angewiesen ist, kann er durch eine detaillierte Dokumentation und das Einhalten von langfristigen Haltedauern (über ein Jahr) versuchen, den gewerblichen Status zu vermeiden. Es kann hilfreich sein, gelegentliche Einkäufe und Verkäufe klar von professionellen Handelsstrategien zu trennen und nicht mit der Absicht zu handeln, regelmäßig Gewinne zu erzielen.

     

    Fazit

    Die gewerbliche Einstufung des Krypto-Handels ist kein festgelegter Standard, sondern hängt von verschiedenen Faktoren wie der Häufigkeit des Handels, der Absicht zur Gewinnerzielung und dem Umfang der Tätigkeit ab. Wer regelmäßig und mit größerem Umfang handelt, muss mit der Möglichkeit rechnen, dass das Finanzamt den Handel als gewerblich einstuft. Dies führt zu einer höheren Steuerlast, da Gewinne aus gewerblichen Tätigkeiten der Einkommensteuer und möglicherweise auch der Gewerbesteuer unterliegen.

    Wer unsicher ist, ob seine Krypto-Aktivitäten als gewerblich gelten oder nicht, sollte sich rechtzeitig steuerlich beraten lassen, um böse Überraschungen bei der Steuererklärung zu vermeiden.

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